Vorkommen und Bewertung in Häusern aus den 1970er- und 1980er-Jahren: In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden Tausende Fertighäuser erstellt. Seit Jahren gelangen diese Objekte nunmehr in die Vermittlung. Aufgrund des steigenden Bewusstseins für Schadstoffe in Innenräumen und des wachsenden Wunsches nach einem „gesunden“ Zuhause steigen auch die Anfragen nach der Begutachtung solcher Objekte.

Die betreffenden Objekte wurden sowohl von größeren und bundesweit tätigen Unternehmen, wie auch von lokalen Zimmereien erstellt. Gemein ist den Haustypen die Holzrahmenbauweise: Ein von außen und innen in unterschiedlicher Art und Weise bekleidetes Ständerwerk aus pestizidbehandelten Rahmenhölzern – damals im Rahmen des vorbeugenden Holzschutzes gesetzlich vorgeschrieben – wurde in teils hohem Vorfertigungsgrad erstellt und auf der Baustelle montiert. Die Abbildung unten zeigt eine typische Konstruktion einer solchen Außenwand. Die Gefache wurden mit Mineralwolle ausgefüllt. Die raumseitige Beplankung erfolgte wahlweise mit Spanplatten verschiedenster Art oder auch mit Gipsplatten. Teilweise wurden auch Dampfbremsen in Form von Folien eingesetzt. Überraschend sind in diesem Zusammenhang aber immer wieder Bauteilöffnungen von Außenwänden, denn dort, wo in der Konstruktionszeichnung eine Dampfbremse vorgesehen war, findet sich am Objekt tatsächlich keine. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Ausführung der Luftdichtung innen, also auf der warmen Seite der Außenwandkonstruktion, nicht dem heutigen Standard entspricht. Es kann generell von Fehlstellen in der Luftdichtung ausgegangen werden.

Pestizide in Fertighäusern

Die wesentlichen und relevanten Schadstoffe in Fertighäusern stellen die Pestizide, also die sogenannten Holzschutzmittel, dar. Untersucht werden in älteren Fertighäusern in der Regel mindestens acht verschiedene Pestizide, um einen Gesamtüberblick über die Raumluftbelastung zu erhalten. Diese schwerflüchtigen Schadstoffe gelangen oftmals aus den Rahmenhölzern in die Raumluft. Gemessen werden zumeist erhöhte Gehalte an potenziell krebserzeugendem Lindan in der Atemluft.

Aufgrund ihres hohen Dampfdrucks werden diese Stoffe nur sehr langsam aus den primär behandelten Bauteilen an die Raumluft abgegeben und sind daher auch noch Jahrzehnte nach der Erstellung des Gebäudes relevant.

Holzrahmenbaukonstruktion
Typische Konstruktion einer Außenwand in Holzrahmenbaukonstruktion (von innen nach außen):
8 mm Asbestzementplatte/Putz | 29 mm Distanzleisten (29/29) bzw. Luftschicht | 8 mm Holzspanplatte FP – V 100 G | 90 mm Rahmenholz (90/90); 10 mm stehende Luftschicht, 80 mm Mineralfasermatte | 2,5 mm harte Holzfaserplatte | 25 mm Holzspanplatte LSP/G | 2,5 mm harte Holzfaserplatte Quelle: [1]

Lindan ist ein halogenierter Kohlenwasserstoff, ein farbloses, fast geruchloses Pulver und ein weitverbreitetes Kontaktinsektizid. Lindan zählt zu den hormonaktiven Substanzen, die auch als „endokrine Disruptoren“ bezeichnet werden. Im menschlichen Körper wirkt der Stoff hormonähnlich und bioakkumulativ, sprich: Er verbleibt persistent im Körper und reichert sich bei Kontakt mit dem Stoff oder bei Aufnahme über die Nahrungskette an.

Häufig fand Lindan in Verbindung mit Pentachlorphenol (PCP) oder Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) Anwendung als Holzschutzmittel. Es wurde im Holz- und Bautenschutz gegen Holz zerstörende Insekten verwendet.

Raumluftuntersuchung Lindan

Dadurch kann es in Gebäuden (vor allem Fertighäusern) mit entsprechend behandelten Materialien vorwiegend aus den 60- bis 80-iger Jahren zu Raumluftbelastungen kommen. Lindan wirkt hauptsächlich schädigend auf Nerven und Leber. Zusätzlich kann es zu Missempfindungen an der Haut, zu Kopfschmerzen, Schwindel und/oder Veränderungen von Blutbild und Leberfunktionen kommen. Seit 2015 wird Lindan von der WHO als krebserregend bei Menschen (Gruppe 1) eingestuft. Um eine mögliche Gesundheitsgefährdung umfassend beurteilen zu können, spielen neben der Höhe der Konzentration und dem Zeitraum der Belastung auch die Intensität der Raumnutzung eine Rolle.

Insgesamt wird zwischen der Belastung der Innenraumluft und der Belastung der Bauteile bzw. des Hausstaubs unterschieden. Für Lindan existiert jedoch derzeit kein solcher Richtwert, wie es bei Pentachlorphenol (PCP) der Fall ist. Daher werden die Richtwerte für PCP auch für Lindan angewendet: „Da die Schwellenwerte der PCP-Richtlinie mit 0,1 und 1 μg/m3 in einem ähnlichen Bereich liegen (ARGE-BAU 1996), erscheint es möglich und unter praktischen Gesichtspunkten durchaus sinnvoll, sich bei Innenraumbelastungen mit Lindan an diese Systematik anzulehnen“ [2].

Raumluftuntersuchung PCP

Chloranisole

Ein sekundäres Phänomen stellen die Chloranisole dar, wobei unter diesem Überbegriff auch die Chlornaphthaline zu verstehen sind. Chloranisole entstehen durch die mikrobielle Tätigkeit aus vorhandenen Chlorphenolen (z. B. Pentachlorphenol – PCP) und sind Verbindungen, die bisher hauptsächlich als Verursacher der Korknote in Wein der Öffentlichkeit bekannt waren. Chloranisole sind im Wesentlichen verantwortlich für den typischen und sehr häufig in Fertighäusern wahrzunehmenden muffigen und modrigen, leicht süßlichen Geruch, welcher sich mitunter intensiv in der Kleidung festsetzt. Eine toxikologisch begründete Gesundheitsgefährdung liegt nach derzeitigem Wissensstand nicht vor, es kann aber durchaus von einer „sozialen Toxizität“ gesprochen werden, da der muffig-schimmelige Geruch, der bei der Freisetzung der Chloranisole in die Luft entsteht, sich z. B. in der Kleidung festsetzt und Menschen, die „nach Schimmel riechen“, oftmals gemieden werden. Häufig entsteht durch die Ähnlichkeit des Geruchs zum typischen Schimmelgeruch eine Unsicherheit, ob nicht ein Schimmelpilzbefall des Gebäudes vorliegt. Somit kann die Anwesenheit von Chloranisolen auch auf eine mikrobielle Belastung der Bausubstanz hinweisen. In Fertighäusern kann die Dämmstoffebene betroffen sein.

Schaubild
Entstehung von Chloranisolen

Formaldehyd

Auch der „Klassiker“ unter den Schadstoffen, das krebserzeugende Formaldehyd, ist zwingend in die Untersuchung von Fertighäusern einzubeziehen.

Im Wesentlichen wird Formaldehyd aus den Spanplatten in Fertighäusern freigesetzt. Objekte, welche auf der Raumseite mit Gips-Werkstoffplatten beplankt sind, weisen oftmals niedrigere Raumluftkonzentrationen auf. Um eine entsprechende analytische Sicherheit zu erzielen, sind auch bei eingeschossigen Objekten mindestens zwei Messpunkte vorzusehen.

Formaldehyd zählt zu den bekanntesten Schadstoffen im Innenraum und hat von allen Aldehyden die größte technische Bedeutung. Formaldehyd wirkt desinfizierend, keimtötend und konservierend, weshalb es u. a. zur Herstellung von Spanplatten, Klebern, Lacken, Farben, Holzschutzmitteln und vielem mehr genutzt wird. Durch die Emission aus solchen Produkten gelangt es in die Raumluft. Im Juni 2014 wurde von der EU Kommission eine Neueinstufung von Formaldehyd veröffentlicht [3]. Diese besagt, dass Formaldehyd in der EU als krebserzeugend 1B und mutagen 2 eingestuft wird. Stoffe der Kategorie 1B sind wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen.

Es sind ausreichende Hinweise aus Langzeit-Tierversuchen vorhanden. Möglicherweise ist Formaldehyd auch in der Lage, vererbbare Mutationen in Keimzellen hervorzurufen. Die vorliegenden Hinweise aus geeigneten Tierversuchen reichen hier allerdings nicht für eine Einstufung in Kategorie 1 aus. Im Jahr 2016 wurde der Richtwert des Umweltbundesamts auf 0,1 mg/m3 (entsprechend 100 μg/m3) festgesetzt [4].

Carbonsäuren

Obwohl die Analyse der Raumluft in älteren Fertighäusern seit vielen Jahren betrieben wird und hier umfangreiche Erfahrungen bezüglich der Holzschutzmittel und Chloranisole sowie Formaldehyd vorliegen, werden aktuell noch neue Erkenntnisse zur Raumluftbelastung in solchen Objekten gewonnen. Hierbei geht es vor allem um die Reizwirkung und Geruchsbelästigung durch niedere Carbonsäuren wie Ameisen- und Essigsäure. „Essigsäure stellt ein typisches Abbauprodukt aus Holz dar und ist deshalb auch bekannt als sogenannte Holzsäure.

Möglicherweise ist die Emission an Essigsäure deutlich mehr am Auftreten von Schleimhautreizungen beteiligt, als bisher angenommen. Ein wesentliches Vorkommen an Essigsäure betrifft Fertighäuser – ältere Modelle sowie interessanterweise auch neuere Fertighäuser – aber auch andere Innenräume und ist im Wesentlichen auf die Emission aus Pressspan- oder MDF-Platten zurückzuführen. Die Bestimmung von Ameisen- und Essigsäure als Holzsäuren sollte deshalb bei keiner gutachterlichen Bewertung fehlen. Bei Brandereignissen können ebenfalls hohe Konzentrationen an Essigsäure als korrosive Substanz in der Raumluft auftreten.“ [5]

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Fasern

Bezüglich möglicher gesundheitlicher Konsequenzen nicht zu vernachlässigen sind natürlich auch die Fasern z. B. aus Asbest oder künstlichen Mineralfaserdämmungen (KMF). Asbest findet sich bei vielen Objekten als großformatige Verkleidung der Fassade. Diese Verkleidungen haben im normalen Nutzungszustand keine Relevanz für die Innenraumluft, da es sich um fest gebundene Asbestprodukte handelt. Zu berücksichtigen ist diese Schadstoffbelastung bei Arbeiten an der Fassade, wie z. B. dem Einbau von Lüftungsanlagen oder bei einer energetischen Ertüchtigung der Fassade. Hier sind erhöhte Kosten aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen fachgerechten Demontage und Entsorgung durch entsprechend qualifizierte Fachunternehmen zu erwarten.

Künstliche Mineralfasern wurden zur Wärmedämmung der Außenwände sowie der obersten Geschossdecke eingesetzt. Prinzipiell gilt hier das für Asbest Gesagte.

Schimmelpilze

Auch eine Belastung mit Schimmelpilzen ist bei der Begutachtung und Bewertung solcher Objekte zu berücksichtigen. Aufgrund der zuvor angesprochenen bauphysikalischen Mängel im Bereich der Luftdichtung kommt es regelmäßig zum Eintrag von feuchter, warmer Raumluft in die Konstruktion. Dort kondensiert sie vorwiegend in den kälteren Jahreszeiten und bietet somit über die Jahre betrachtet ideale Wachstumsvoraussetzung für Schimmelpilze. Eine Belastung der Atemluft sollte durch die Untersuchung der kultivierbaren wie auch der nicht kultivierbaren Schimmelpilze in Form einer Gesamtsporenuntersuchung erfolgen.

Je nach Anlass der Untersuchungen und je nach Auftragsgegenstand ist dann auch die Untersuchung der mikrobiell erzeugten leicht flüchtigen organischen Substanzen (MVOC) zu empfehlen. „Bevölkerungsbezogene Studien haben hinreichend gezeigt, dass Menschen, die Schimmel in Innenräumen ausgesetzt sind, einem erhöhten Risiko vielfältiger Atemwegserkrankungen unterliegen, unter anderem der Entwicklung von Asthma, Atemwegsinfektionen, Symptomen wie Husten, keuchende Atemgeräusche und Atemnot. Außerdem kann es bei Menschen, die bereits eine Asthmaerkrankung haben, zu einer Verschlimmerung von Asthmasymptomen kommen, wenn sie sich in feuchten und von Schimmel befallenen Innenräumen aufhalten.“ [6]

Quellen und Literatur:
[1] – Fertighausverzeichnis, Heft 100: Das Streif-Haus. Bauverlag GmbH 1967
[2] – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Bewertung von erhöhten Lindan-Konzentrationen in der Raumluft, www.lgl.bayern.de
[3] – Europäische Kommission: Verordnung (EU) Nr. 605/2014 vom 5. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Einfügung von Gefahren- und Sicherheitshinweisen und zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
[4] – Umweltbundesamt: Richtwerte für Formaldehyd in der Innenraumluft: Bundesgesundheitsblatt 2016.59:1040-1044, Springer Verlag, 2016
[5] – ARGUK Umweltlabor GmbH: Ameisen- und Essigsäure in der Raumluft als Auslöser für Schleimhautreizungen. Rundschreiben, Januar 2015
[6] – Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden), Umweltbundesamt, 2017

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  1. Guten Tag, ich wohne in einem Fertighaus welches vermutlich mit Chloranisol belastet ist. Welche sinnvollen Sanierungsmöglichkeiten gibt es dazu?
    Wir haben vor dem Einzug innen alles saniert und mit Gipsplatten verkleidet.

  2. Ich gehe seit Jahren weder über Luftproben, noch richte ich mich nach Grenzwerten aus, wenn ich Kunden zur Lösung verhelfe.

    Es geht um bauliche Ursachen und gesundheitliche Folgen.

    Hier geht es also nur um jederzeit reproduzierbare Beweise: Also der Materialprobe, weil die Luftprobe zu leicht manipulierbar ist!

    Wer sich heute ernsthaft mit Schadstoffen, Menschen und dem Immunsystem im Kontext der Umweltmedizin auseinandersetzt, muss sich auch nach den neusten Erkenntnissen der medizin-wissenschaftlichen Forschung richten – hier spiegelt die Epigenetik die Realität wider.

    Die baubiologischen Richtwerte reichen mir mit heutigem Wissensstand nicht mehr aus und Grenzwerte sind nur zur Gewissensberuhigung der Verursacher erstellt worden – Opfern wird damit nie geholfen …dass sind die traurigen Erfahrungen mit Umwelterkrankten, Allergikern Chemikaliensensitiven und Autoimunerkrankten sowie unserem Gesundheits- und Rechtssystem der letzten 10 Jahre.

    Erstelle ich für Kunden Berichte oder Gutachten, interessiert mich nur, ob Gifte, Schadstoffe, Toxine, Sporen, Keime u.ä. in Abhängigkeit Ihrer Toxizität. in/an der Bausubstanz/Konstruktion vorhanden sind und welcher Summenwert auf den Organismus wirkt – alles Andere ist nicht zielführend für den Betroffenen; jedoch für den Verursacher..

    Ein Fallbeispiel:
    Ich hatte einen Kunden, der mir seine Unterlagen seines kontaminierten Gebäudes zugeschickt hatte – diese musste ich ca. 1 Woche auf dem Balkon auslüften und unter der UV-Bestrahlung der Sonne ausbleichen lassen, da diese so stark kontaminiert gewesen sind mit den typischen Schadstoffen der Holzfertighäuser. Gegen meinen Rat hatte er eine nicht fachgerechte Sanierung von der Folgefirma des Gebäudeherstellers durchführen lassen und 60.000 Euro in den Sand gesetzt. Heute emittieren die Schadstoffe verstärkt in den Innenraum, weil die Außenhülle dicht gemacht worden ist – so etwas läuft bei mir unter “vorsätzlicher Körperverletzung” – mein Kunde klagt jetzt gegen diese Firma. Hinzu kommt die Psychiartrisierung über die klassische Schulmedizin, die lt. Ärzteleitlinie das Schadstoffopfer als “psychisch krank” titulieren (“der Patient bilde sich die Schadstoffvergiftung ja nur ein…”) muss, dabei handelt es sich “nur” um jederzeit reproduzierbare Beweise, die jedoch von klassischen Schulmedizinern, Giftzentralen und der gesetzlichen Krankenkasse ignoriert werden… mit der fehlenden Anerkennung hat das Opfer dann zum wiederholten Male ein Problem im Rechtssystem…

    Solche kontaminierte Gebäude sollten abgerissen werden, da sie nicht sanierbar sind: 40.000 Gebäude soll es heute noch geben – also können noch ca. 160.000 Menschen “vorsätzlich gesundheitlich” und auch wirtschaftlich geschädigt werden…

    Es muss ganzheitlich gedacht und agiert werden…

    Christian Lemiesz
    Diplom-Ingenieur, Architekt AKNW, Bausachverständiger, Baubiologe IBN, SiGeKo, Bauzeichner,
    holistischer Gesundheitsberater i.A,, Umweltberater, Dozent und Buchautor
    Mitglied in der Architektenkammer NW, Nr. 101770
    Mitglied im IVU e.V. – Internationaler Verein für Umwelterkrankte e.V.
    Mitglied in der DGUHT e.V. – Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie e.V.
    https://Bauen-und-Gesundheit.de

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