Ökologische Wärmedämmung von Rohrleitungen?

Bei der Planung unserer neuen Heizungsanlage will der Installateur sämtliche Leitungen mit Mineralwolle ummanteln. Auf Produkte aus Mineralwolle wollten wir aber verzichten. Können Sie uns baubiologisch empfehlenswerte Alternativen empfehlen? Müssen die Rohre überhaupt gedämmt werden, wie es unser Installateur behauptet?

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Antwort

Gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG §69, §70 und §71 müssen Eigentümer dafür sorgen, dass die Wärmeabgabe von Rohrleitungen und Heizungsanlagen begrenzt ist. In Anlage 8 GEG finden sich Angaben zu Rohrdurchmesser und entsprechender Mindestdicke der Wärmedämmung (bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK). Auch Kaltwasserleitungen müssen bei erstmaligem Einbau oder bei deren Erneuerung gegen Wärmeaufnahme wärmegedämmt werden. Zwingend notwendig ist die Dämmung in allen unbeheizten Räumen. In Bereichen, die an Außenluft grenzen, ist sogar die zweifache Mindestdicke auszuführen.

In beheizten Räumen ist eine geringere Wärmedämmung notwendig. Die Dämmung der Rohrleitungen ist also, wie von Ihrem Installateur angegeben, vorgeschrieben. Im Handel üblich sind vorgefertigte Rohrschalen aus Kunststoffen oder Mineralwolle mit außenliegender Aluminiumfolie. Diese Materialien sind aus baubiologischer Sicht nicht zu empfehlen, werden aber bei fachgerechter Ausführung toleriert, da mit keinen nennenswerten toxischen Ausgasungen und bei dichter Ausführung auch mit keinem Austritt von Fasern zu rechnen ist.

Baubiologisch empfehlenswert wäre die Ummantelung mit Naturdämmstoffen wie z. B. Hanf oder Flachs. Kaltwasserleitungen sind jedoch zumindest an unzugänglichen oder nicht einsehbaren Stellen von außen z.B. mit Aluminiumfolie dampfdicht abzudichten, um Tauwasserbildung an den Rohren zu vermeiden (so fordert es auch die DIN EN 806-2). Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Installateur eine kurze Musterstrecke mit der soeben beschriebenen Lösung auszuführen, um den Zeit- und Kostenaufwand abschätzen zu können. Vielleicht können Sie die Arbeiten auch selbst durchführen.

Überblick Dämmstärken Rohrleitungen

Rohrschale aus Pappe für Wärmedämmung aus Hanf

Diese Frage beantwortete Ihnen Josef Frey, Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN

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2 Kommentare

  1. Im beheizten Wohnbereich ist eine 50% Dämmung für Leitungen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsverteilern, Leitungen in Bauteilen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer vorgeschrieben.
    So soll sichergestellt werden, dass keine unkontrollierte Wärmeverluste stattfinden und die Auslegungstemperaturen in den Räumen ankommen.

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  2. Betrifft: ökologische Rohrisolierung
    ich bin vor einiger Zeit bei der Fa. Würth auf eine Werbung gestoßen, die mit “Zuckerrohr statt Öl” aufhorchen läßt.
    Das Polyethylen wird aus Zuckerrohr gewonnen.

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Bild: Hanffaser Uckermark e.G., hanffaser.de

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