Kommunalpolitik und baubiologisches Bauen

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Die meisten politischen Gruppierungen in Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen geben vor, sich für Nachhaltigkeit einzusetzen. Wenn es tatsächlich so wäre, müsste sich dies in der Baupolitik sowie den Ausschreibungen und Vergaben für Bauvorhaben v.a. bei kommunalen Aufträgen widerspiegeln. Leider sieht die Realität jedoch oft anders aus, warum? Welche Einflussmöglichkeiten hat man als Bürger?

Bauverwaltungen

Damit es bei Bauaufträgen für kommunale Träger (z.B. Neubauten oder Sanierungen von Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Sporthallen, Seniorenheime) zu spürbaren Verbesserungen kommt, ist entscheidend, dass

  • die Verantwortlichen in den zuständigen Bauämtern baubiologisch empfehlenswerten Baustoffen und Materialien den Vorzug geben sowie
  • Architekten beauftragt werden, die Erfahrung mit baubiologischem Bauen haben.

Entscheidungsgremien Stadtrat, Gemeinderat, Kreistag

Abgeleitet aus dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne erarbeitet. Dabei werden Vorgaben erstellt für die Flächen der Bebauung, die Gebäude selbst sowie die Grünanlagen. Bereits hierbei sollten baubiologische Kriterien berücksichtigt werden, wie u.a.:

  • Bei Gebäudegrößen und -formen auch regionale Belange und Baustoffe berücksichtigen und die Charakteristik des Ortes stärken.
  • Langfristige Wirtschaftlichkeitsberechnungen bevorzugen. Dabei auch die Ökobilanz von Baumaßnahmen berücksichtigen, also z.B. bei der Auswahl der Baumaterialien darauf achten, dass zukünftige Entsorgungskosten und Deponieflächen reduziert werden.

Laut Baugesetzbuches (BauGB) § 3 Abs. 1 sollen sich bei Planaufstellungsverfahren von Bebauungsplänen die betroffenen Bürger in einem möglichst frühen Stadium über die Planung informieren und Einfluss auf die Gestaltung nehmen können. Teil der frühzeitigen Beteiligung ist die Anhörung der Bürger – ein „Hebel“, der durch entsprechende Bürgerbeteiligung genutzt werden sollte. Häufig ist in diesem Stadium der Handlungsspielraum gering. Deshalb wäre es i.d.R. besser, Bürger bereits im Vorfeld der Erstellung von Bebauungsplänen einzubinden.

Letztendlich bedarf es allerdings der Mehrheiten der Entscheidungsgremien. Dies setzt voraus, dass sich die gewählten Räte mit dem Thema Baubiologie bzw. nachhaltigem und gesundem Bauen bzw. Sanieren befassen. Viele folgen jedoch den Vorlagen der Bauabteilung und „winken diese durch“. Auch Schadstoffproben z.B. bei Kindertagesstätten oder Schulen werden nicht gemacht, soweit diese nicht verpflichtend sind.

Damit wird die Wichtigkeit der Bauabteilungen in den Verwaltungen deutlich und insbesondere die Möglichkeiten der Volksvertreter (z.B. Bürgermeister oder Landräte), den Bauverwaltungen zur fachlichen Umsetzung entsprechende Weisungen zu erteilen. Auch eine baubiologische Weiterbildung des Fachpersonals in Bauverwaltungen ist eine gute und wichtige Voraussetzung zur Realisierung baubiologischer Kriterien.

Fazit

  • Dort wo sich Bürgermeister, Verwaltung und Mehrheiten im Stadtrat/Gemeinderat für baubiologische Lösungen einsetzen, kann vieles erreicht werden. Ohne entspr. Mehrheiten verlaufen Initiativen oft im Sande.
  • Entscheidend ist auch, dass Architekturbüros mit baubiologischen Know-how beauftragt werden.
  • Handlungs- und Einflussmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger:
    • Volksvertreter wählen bzw. unterstützen, die für nachhaltiges und „gesundes“ Bauen, Sanieren und Wohnen aufgeschlossen sind.
    • Lokale Informationsangebote für Bürger gemeinsam mit Volksvertreter organisieren.
    • Bei öffentlichen Anhörungen im Rahmen von Planaufstellungsverfahren nach § 3 BauGB teilnehmen.
    • Sehr wirksam kann es auch sein, Druck auf Volksvertreter auszuüben, beispielsweise von Eltern bei der Planung von Kinderbetreuungseinrichtungen.

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Foto: AdobeStock, DayOfVictoryStu

Autor

Manfred

Hofmeister

Manfred Hofmeister, Stadt- und Kreisrat in Bad Reichenhall, Baubiologe IBN und Vermessungsingenieur

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