Ziel der seit Juli 2013 gültigen EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist es, den freien Verkehr und die uneingeschränkte Vermarktung von Bauprodukten im Binnenmarkt der EU zu fördern. Die CE-Kennzeichnung *) für Bauprodukte ermöglicht den Verkauf, allerdings ist dadurch nicht gewährleistet, dass damit gekennzeichnete Produkte auch in Deutschland verbaut werden dürfen.
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