FRAGE: Für mein neues Haus habe ich mich für Holzfenster entschieden. Diese werden offensichtlich generell mit einem giftigen Bläueschutz geliefert. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dafür das Holzschutzmittel Propiconazol eingesetzt wird und aus Haftungsgründen hierauf nicht verzichtet werden kann. Kann und muss ich das so akzeptieren?