ANTWORT

Nach und nach werden die vorhandenen mechanischen Stromzähler gegen digitale elektronische Zähler, so genannte Smart Meter ausgetauscht. Sie machen sich diesbezüglich Sorgen wegen möglicherweise erhöhten elektromagnetischen Emissionen. 

Bei den neuen Zählern können, müssen aber keine ‘Elektrosmog’-Belastungen auftreten, es kommt ganz auf die jeweilige Ausführung an. Zu unterscheiden ist zunächst einmal zwischen dem eigentlichen digitalen Zähler – der so genannten “modernen Messeinrichtung” (mME) – und der Art der Übertragung zum Messstellenbetreiber bzw. Stromversorger:

  • Die mME speichert einfach nur intern Ihren Verbrauch. Dabei entstehen keine elektromagnetischen Emissionen; es ist mehr oder weniger ein Zähler wie bisher, nur elektronisch, bei dem diverse Werte gespeichert werden können (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahreswerte…). Die Ablesung kann weiterhin jährlich vom Messstellenbetreiber oder von Ihnen selbst vorgenommen werden, eine Fernablesung erfolgt nicht.
  • Ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh ist für die Ablesung ein so genanntes intelligentes Messsystem (iMSys) vorgesehen. Dieses hat eine Kommunikationseinheit namens Smart Meter Gateway und ermöglicht die Datenübertragung zum Messstellenbetreiber bzw. Stromversorger. Bei Verbräuchen unter 10.000 kWh pro Jahr wie bei Ihnen soll letzteres nur einmal pro Monat erfolgen, bei Sondertarifen (Tag/Nacht-Strom…) alle 15 Minuten.
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Einbau eines neuen smarten Stromzählers, Quelle: Adobe Stock, Ilia Shcherbakov

Für diese Übertragung können verschiedene Techniken genutzt werden: Dies können baubiologisch kritisch zu bewertende Funktechniken wie WLAN oder Mobilfunk (z.B. LTE) sein, aber auch strahlungsfreie Netzwerk-Kabelverbindungen zu Ihrem Router (Ethernet, LAN-Kabel).
 
Da Sie weniger als 6.000 kWh verbrauchen, sollten Sie zunächst versuchen, ausschließlich eine “moderne Messeinrichtung” (mME) einbauen zu lassen. Sollte dies bei Ihrem Messstellen-Betreiber nicht möglich sein, sollten Sie auf eine Datenübertragung per Ethernet-Kabelverbindung bestehen, so dass Sie auch dann keine Funk-Belastungen haben.

Messstellenbetreiber sind übrigens frei wählbar, Sie müssen dafür also nicht Ihren üblichen Stromversorger nehmen.

Allgemeine Informationen, auch zur aktuellen Rechtslage

Diese Frage beantwortete Ihnen Dr. Manfred Mierau, Dipl.-Biologe, Baubiologischer Messtechniker IBN und Sachverständiger in seinem Partnerbüro der Baubiologie Maes in Aachen.

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