Immer wieder werden auch Lehrer unter anderem mit Androhung von „Disziplinarverfahren“ unter Druck gesetzt, sich nicht zu Schadstoffproblemen an ihrer Schule öffentlich zu äußern. Die Verantwortlichen erhalten nicht selten Unterstützung auch von „behördenfreundlichen“ Gutachtern, umweltmedizinischen Abteilungen an Kliniken, Gesundheitsämtern. Wir empfehlen Betroffenen, bereits beim ersten Verdacht auf Schadstoffprobleme eine ganze Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um möglichst konfliktfrei eine rasche Ursachenermittlung und Beseitigung zu erreichen.

Dokumentation gesundheitlicher Beschwerden

  • Detaillierte tägliche Aufzeichnung aller „gesundheitlichen Beschwerden“ (Formular „Tagebuch“ hier kostenlos abrufbar)
  • Umfrage bei den Eltern von Mitschülern und Rücksprache mit dem Elternsprecher: Weisen weitere Kinder gesundheitliche Beschwerden zu den Schulzeiten auf. Betroffene ebenfalls um Dokumentation der Beschwerden bitten
  • Einladung qualifizierter Umweltmediziner, die z. B. mittels einer Blutuntersuchung mögliche Belastungen feststellen können

Tipp

Umfangreiche Informationen zu Schadstoffproblemen an Schulen und Tagebücher zur Aufzeichnung gesundheitlicher Beschwerden finden sich hier.

Meldung an Schulleitung

Durch den Schulbesuch bedingte gesundheitliche Beschwerden zügig und schriftlich an die Schulleitung melden. Vorhandene „gesundheitliche“ Dokumentationen sollten dabei unbedingt mit übergeben werden, um Handlungsdruck aufzubauen. Sehr zu empfehlen ist, dabei bereits auf den „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden“ des Umweltbundesamtes – das UBA empfiehlt die Einbeziehung der Betroffenen in alle weiteren Schritte. Empfehlenswert ist auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat und dem Lehrer-Personalrat; oft fehlt bei letzteren aber der Mut, sich öffentlich zu artikulieren.

Die Schulleitung ist verpflichtet, die übergeordneten Behörden umgehend zu informieren und aufgrund der gesundheitlichen Risiken sind diese zu sofortigem Handeln verpflichtet.

Reaktion der Behörden

Hier erleben wir sehr unterschiedliche Reaktionen – von sofortiger Überprüfung der Raumluftqualität bis hin zur völligen Verweigerung einer offenen Kommunikation. In letzterem Fall bleibt nur der Weg an die Medien (wir sammelten Presseberichterstattungen über mehr als 250 Schadensfälle, bei denen in vielen Fällen auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden musste).

Weitere Vorgangsweise

wie folgt:

  • Allgemeine Umfrage seitens der Schulleitung bei allen Eltern bez. möglicher gesundheitlicher Auffälligkeiten
  • Gemeinsame Benennung eines qualifizierten Raumluftprüfers, der in der Lage ist, VDI-gemäß umfassende Schadstoffprüfungen durchzuführen
  • Weitergabe sämtlicher Prüfberichte an alle Interessenten entspr. der gesetzlichen Informationspflichten (Informationsfreiheitssatzungen, Umweltinformationsgesetz)
  • Bei Feststellung von Schadstoffbelastungen Suche nach den Verursachern (Materialproben)
  • Erstellung eines zeitnahen Sanierungskonzeptes – notfalls Suche nach Ersatzräumen und sofortige präventive Schließung belasteter Räume

Leider führen immer wieder die unterschiedlichsten Gründe, wie z. B. Angst vor aufwändigen Sanierungen und damit Kosten oder persönliche Verflechtungen von Behördenvertretern und Politikern mit den „haftenden Baufirmen, Architekten“ oder auch Unwissenheit oder Ignoranz zur Verweigerung einer ehrlichen Zusammenarbeit mit den Betroffenen.

Aus dem Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden

„Es kommt darauf an, dass frühzeitig kompetenter Sachverstand der Gesundheitsbehörden hinzugezogen wird und durch Transparenz des Verfahrens die Verantwortlichen (Träger, Baubehörde, Arbeitsmedizin, Unfallversicherungsträger etc.) und Betroffenen (z. B. Eltern, Nutzer) gleichermaßen einbezogen werden; alle Beteiligten sollten überdies die gewählten Schritte und Entscheidungen verstehen und akzeptieren. Dazu zählt auch, die Klagen und Beschwerden ernst zu nehmen, Informationen laufend zur Verfügung zu stellen, die Betroffenen in den Entscheidungsprozess einzubinden und Externe (Messinstitute, Sanierer, Handwerker etc.) zur Qualitätssicherung (z. B. Mindestanforderungen an Messungen) zu verpflichten sowie eine Endkontrolle und Abnahme, ggf. mit allen Beteiligten, durchzuführen (Erfolgskontrolle).“

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