Negative Erfahrungen mit erhöhten Schadstoffbelastungen, aber auch mit zweifelhaften Schadstoffprüfberichten, haben mich dazu bewogen, OSB-Platten dennoch für Allergiker, Umwelterkrankte und besonders „zu schützenden Personengruppen“ wie Kleinkinder, Schüler, Schwangere oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem auszuschließen.

Bereits der stark wahrnehmbare Eigengeruch der OSB-Platte wird häufig als „störend“ empfunden. Zurückzuführen ist dieser Geruch v. a. auf natürliche Emissions-Bestandteile des Holzes wie Terpene und Essigsäure sowie Oxidationsstoffe (verschiedene Aldehyde, vor allem aber das geruchsintensive Hexanal).

Während renommierte Institute und auch der vom Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN herausgegebene „Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM“ in der Raumluft TVOC-Werte von < 100 μg/m3 fordern, konnte ich in Gebäuden, in welchen OSB-Platten verbaut wurden, oft langfristig einige Tausend μg/m3 TVOC feststellen (TVOC = Summe aller flüchtigen Verbindungen).

Schadensfälle

Im Juli 2016 hieß es in der ZDF-Fernsehsendung „Länderspiegel“ zum „Ökokindergarten in Wallerfangen“ (ZDF = Zweites Deutsches Fernsehen): „Der Innenraum wurde mit OSB-Platten ausgestattet – diese Platten wurden zum Problem – der Richtwert wurde um das 40-fache überschritten“. Dieser Kindergarten war auch nach 2 Jahren noch nicht benutzbar.“ Inzwischen wurde ein Abriss und Neubau mit über 1 Million Euro Schadenssumme beschlossen.

Bereits 2009 gab es massive Probleme an einer Schule in Weilheim mit OSB-Platten, die laut Pressebericht „zahlreiche Zertifikate“ trugen.

In München (Grundschule Obermenzing) wurden für eine Schule „formaldehydfrei verleimte Platten“ bestellt und zugesichert – eingebaut wurden formaldehydbelastete Platten aus einer südosteuropäischen Produktionsstätte. Die Folge waren monatelange Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Schulbehörden auf Grund massiver Krankheitssymptome von Schülern, ausgelöst durch eine erhöhte Formaldehyd-Belastung.

Dabei enthalten mittlerweile die meisten der in Deutschland produzierten OSB-Platten kein Formaldehyd mehr, erhöhte Belastungen gibt es vor allem durch

  • geruchsintensive Hexanal-Belastungen (sind bei allen für OSB-Platten verwendete Holzarten immer wieder zu finden),
  • durch Terpene in überdurchschnittlicher Konzentration und
  • Essigsäure.

Während sich Terpene aber vorwiegend in den am häufigsten hergestellten OSB-Platten aus Kiefernholz finden, sind in OSB-Platten aus Fichte und Laubhölzer häufig v. a. erhöhte Essigsäure-Konzentration enthalten.

Prüfberichte und gesundheitliche Bewertung

Zur gesundheitlichen Bewertung geeignete Prüfberichte sind nicht erhältlich, u. a. weil daraus nicht klar hervorgeht, wie alt die entnommenen Materialproben sind (Bekanntlich sinkt die Schadstoffbelastung im Laufe der Zeit!). Unabhängige und neutrale Produktuntersuchungen konnte ich in den letzten 15 Jahren leider nicht erhalten – bei den mir vorgelegten wenigen VOC- und Formaldehyd-Prüfberichten wurden stets „vom Hersteller eingesandte“ (angeblich frische) Muster untersucht (Vermerk im Prüfbericht: Produktionsdatum unbekannt). Anders als bei Gütezeichen wie von natureplus oder vom eco-Institut wurden die Muster nicht vom prüfenden Institut oder von einem beauftragten Firmenexternen aus der laufenden Produktion entnommen (Aussage eines Verkaufsleiters: dies wäre organisatorisch nicht machbar!) – eine glaubwürdige „Altersbestimmung“ des geprüften Produktes ist daher unmöglich.

OSB-Platte
Hier kann man gut erkennen, warum OSB-Platten auch als Grobspanplatten bezeichnet werden.

Gütezeichen und Produktdeklarationen

Bis 2016 wurden OSB-Platten sogar mit dem Blauen Engel, „weil emissionsarm“, ausgezeichnet, obwohl die bis dahin gültigen Kriterien gar keine VOC-Emissionsprüfung vorsahen! Zumindest eine Anforderung bzgl. Grenzwerte für VOCs ist in der seit 2016 (auch für OSB-Platten) gültigen UZ-76 (= Vergabekriterium für den Blauen Engel) eingefügt worden, allerdings mit viel zu großzügigen Grenzwerten für Allergiker und Chemikaliensensitive: 800 μg/m3 TVOC nach 28 Tagen, 80 μg/m3 Formaldehyd (zum Vergleich: unauffälliger Wert < 20 μg/m3 entspr. dem Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM, 30 μg/m3 = AGÖF-Orientierungswert). Noch kennen wir allerdings keine OSB-Platte, die entspr. den neuen Vergabekriterien mit dem Blauen Engel zertifiziert worden ist.

Geworben wird aber – wie bei vielen anderen Bauprodukten auch – am meisten mit den für eine gesundheitliche Bewertung bedeutungslosen „Ökologischen Produktdeklarationen“ (EPDs), die jeder Hersteller erstellen lassen kann, stellen diese doch keine Bewertung, sondern lediglich eine „Deklaration dar“. Emissionswerte für OSB-Platten werden darin nicht angegeben – teils mit haarsträubenden Argumenten: So finden wir in einer solchen EPD vom 9.7.2017 (Deklarationsnummer EPD EHW-2012113-D) folgende Aussage: „VOC-Emissionen: Der VOC-Nachweis steht noch aus, da kein anerkanntes Prüf- und Bewertungsverfahren existiert.“ Erstaunlicherweise gibt derselbe Hersteller aber für andere Holz-Produkte in weiteren EPDs der gleichen Vergabestelle durchaus VOC-Werte an (auf der „Prüfungsgrundlage des AgBB-Schema“ – Beispiel: EPD EGG20140035IBB1DE vom 23.06.2014! – AgBB = Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten).

Auch das Umweltbundesamt beschreibt bereits 2013 eine Bestimmung der VOC-Emissionen aus OSB-Platten und ihre Bewertung in einer UMID- Publikation (UMID = Zeitschrift „Umwelt und Mensch“).

In einer EPD eines weiteren OSB-Platten-Herstellers mit Ausstellungsdatum 15.06.2015 gültig bis 14.06.2020, (Deklarationsnummer: EPD-Krono-20150067-IBD2-EN) finden wir folgende Aussage: „Evidence of VOC is optional when the EPD is valid for a shorter period of time (1 year).” (VOC Nachweise sind optional, wenn die EPD kürzer als ein Jahr gültig ist.) Diese Deklaration ist allerdings auf 5 Jahre ausgestellt!

Zusammenfassung

Wir wissen von aktuellen Forschungsprojekten, dass es Verfahren gibt, um Emissionen aus OSB-Platten durch veränderte Produktionsweisen sowie den Zusatz von Oxidantien und anderen Stoffe während der Produktion zu reduzieren. Noch kennen wir aber keine Produkte am Markt, die mit solchen Methoden produziert werden und für die tatsächlich und glaubwürdig ein entsprechend reduziertes Emissionsverhalten nachgewiesen wurde.

Zahlreiche Presse- und TV-Berichte sowie persönliche Erfahrungen mit erhöhten Emissionswerten und gesundheitlichen Beschwerden sowie die Tatsache, keine uns ausreichend neutral erscheinende Prüfberichte zu erhalten, veranlassen uns derzeit, OSB-Platten für Schulen, Kitas, und den Wohn- und Arbeitsplatzbereich grundsätzlich abzulehnen.

Quellen:

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  1. Nun wie kommt das Formaldehyd in die Platte?
    1. über kunstharz-haltige Holzleime (wie oben ausgeführt, gibt es auch Platten die Formaldehydfrei hergestellt sind)
    2. als Entwesungsmittel bei Herstellung und Transport -zum Abtöten von Parasiten und Schimmelpilzen, vor allem früher auf Schiffen sehr beliebt
    3. es ist ein natürlicher Bestandteil des Holzes. Denn auch natürliches Harz wie es in Nadelhölzern vorkommt, sondert beim Durchtrocknen Terpene ab und diese zerfallen wiederum zu Formaldehyd und anderen Aldehyden.

    Warum wird das bei OSB-Platten -und anderen Press-Span-Platten, plötzlich zum Problem? Weil OSB-Platten besonders viel randständige Stamm-Anteile enthalten! Das Kernholz wird fürs KVH verwendet, die Bereiche daneben für Rauspunt etc, aber bevor die Stämme zu Brettern oder Balken zersägt werden, wird der ganze Mist abgefräst -und eben da ist der Anteil an Harzen besonders hoch! Und dann nehme man “Formadehydfreien” Holzleim und backe sich schicke OSB-Platten! Prost Mahlzeit!

  2. Ich weiß nicht, warum alle Welt an der OSB Platte hängt.
    Ob nun OSB oder ESB ist egal. Auch in der ESB-Platte sind Melamin Harnstoff Formaldehyd Komponenten als Kleber, wie auf der Herstellerseite nachzulesen ist. Jede OSB-Platte verursacht im Brandfall Blausäuregase. Von Isocyanaten, TVOCs, etc. mal ganz abgesehen.
    Die Frage an den Bauherrn, ob er das im oder am Haus haben will oder nicht, klärt das weitere Vorgehen.
    Alternativen gibt es, beispielsweisse mit der GFM-Platte von Junker oder andere Produkte, je nach Anforderung.
    Natürlich gilt: Je weiter innen, desto hochwertiger, aber Sondermüll an der Außenfassade ist vielleicht auch nicht das Ziel jedes Bauherrn.

    Bleiben Sie gesund!

  3. Sehr geehrter Herr Rößner
    Im Raum steht immer noch die Frage:
    Was raten Sie einem Bauunternehmer (Architekten), der gerne OSB Platten einsetzen würde?

    Geantwortet wurde letzten Endes: Fragen Sie Fachleute!
    Auf welche Fachleute sollte hier „gehört“ werden?
    Nach welchen Kriterien würden „Fachleute“ eine – (konkret aktuell welche?) OSB-Platte im Hinblick auf gesundheitliche(!) Unbedenklichkeit auswählen (die technischen Anforderungen, Brandschutz etc. sind durch die bauaufsichtliche Zulassung ja natürlich abgedeckt), solange es von den Herstellern keine glaubwürdigen, umfassenden Emissionsprüfberichte gibt?

    Oder würden auch Sie, angesichts immer wiederkehrender Fälle von erhöhten Raumluft Belastungen durch OSB-Platten aktuell ebenfalls grundsätzlich von OSB-Platten abraten?

    Baubiologische Beratungsstelle IBN – Mehr erfahren

  4. Sehr geehrter Herr Rößner,
    was raten Sie einem Bauuntenrnehmer, der gerne OSB Platten einsetzen möchte, und nicht weiß, ob sein Gebäude damit noch den gesundheitlichen Anforderungen der Landesbauordnung entspricht? (Im Bericht erwähnter Llink „Hammer der Woche“..)

    Günther Bernhardt

    Baubiologische Beratungsstelle IBN – Mehr erfahren

    • Sehr geehrter Herr Bernhardt
      Wenn man ein Produkt für sein Bauvorhaben aussucht, muss es zuerst den Anforderungen der Tragfähigkeit/Gebrauchstauglichkeit, dem Brandschutz entsprechen. Damit schränkt sich die Materialauswahl schon gewaltig ein. Erst dann überlege ich mir, wie baubiologisch «sauber» mein Produkt sein muss. Es ist doch wohl ein Unterschied, ob ich das Produkt im Außenbereich , oder sichtbar im Innenbereich anwende.
      Zudem ist OSB nicht gleich OSB. Seriös wird eigentlich nur noch OSB3 und OSB4 gehandelt. Alles darunter ist zwar billig, aber auch billig; wird also die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen.
      Und da komme ich zu unserem Bauherren, Bürgermeister damals 2013, als der Bau begann. Ich nehme an, Sie wissen wie, so eine Bauausschreibung funktioniert:
      – Architekt plant
      – Bauherr sagt ja, das will ich
      – Ing. materialisiert und jetzt kommt’s:
      er beschreibt ein Produkt und sagt dieses oder gleichwertig!
      – Bauherr sagt, das ist mir aber zu teuer, und statt zu sagen das kostet aber so viel, ist einer “umgefallen” und hat eben nicht «oder gleichwertig» bestellt, umgeplant oder einfach saarländisch verbaut.
      Der Architekt ist jetzt arbeitslos. Der Herr Bürgermeister stellt sich dumm und das Verfahren ist bis zum heutigen Tag noch nicht abgeschlossen.
      Sie fragten, was man dem Bauherren empfehlen soll? Auf die Fachleute hören.
      Eigentlich sind solche Sicherheitsmechanismen wie Normen und Gesetze dazu da auch die Planer zu schützen. In diesem Fall ist das Komplett in die Hose gegangen.
      Gern gebe ich Auskunft über dieses umfangreiche Thema
      und grüße freundlich
      Jens Rößner

  5. Sehr geehrter Herr Rößler,
    ich denke, die Diskussion zum Bauproduktegesetz sprengt hier völlig die Stellungnahmen zum Thema des Berichts, in dem ich lediglich aufzeigen wollte,
    • dass es tatsächlich gesundheitliche Probleme beim Einsatz von OSB Platten bereits gab und aktuell noch immer geben kann,
    • dass der Architekt, der die gesundheitlichen Anforderungen der MVV-TB einhalten muss, derzeit bezüglich OSB-Platten kein glaubwürdiges Instrument besitzt, um bei der Produktauswahl künftige Emissionen abschätzen zu können – zumal er ja die Raumbeladung durch sämtliche weiteren Produkte und deren Emissionen beachten muss und somit für das “Gesamtergebnis Gebäude” haftet.
    Diese Problematik wird derzeit ja auch intensiv zwischen Institut für Bautechnik und Baustoffherstellern – besonders intensiv aber mit OSB-Produzenten geführt.
    http://www.eggbi.eu/aktuelles-literatur/#c1637
    Warum ich besonders auch auf die EPDs überhaupt eingegangen bin (die für meine Beratungen von Allergikern, Chemikaliensensitiven und besonders gesundheitsbewussten Bauherren ohnedies nie als Grundlage für “gesundheitliche” Bewertungen herangezogen werden):
    Bei meinen zahlreichen Anfragen an OSB-Hersteller mit der Bitte um Nachweise gesundheitlicher Unbedenklichkeit wurde ich von diesen bisher stets auf die bereits erwähnten und “kritisierten” “Gesundheitsaussagen” in ihrer jeweiligen EPD verwiesen – statt “nachvollziehbarer” VOC-Prüfberichte (u.a. Stichwort glaubwürdige “Probenahme”) erhielt ich bestenfalls Prüfberichte bezüglich Formaldehyd, PCP und Lindan – letztere beiden Schadstoffe dürften heute eigentlich ohnedies kein Thema mehr sein.
    Die weitere Diskussion zum Bauproduktegesetz halte ich daher an dieser Stelle als nicht dem Thema des Berichts ausreichend gerecht – möchte mich aber einer solchen Diskussion (gerne direkt, optimal aber auf Grund der Aktualität moderiert durch das IBN) auf gar keinen Fall entziehen! Eine Möglichkeit dazu gäbe es aber auch bei einer Veranstaltung der Architektenkammer Baden-Württemberg am 15.05.2019 in Stuttgart:
    https://www.akbw.de/fortbildung/ifbau/ifbau-seminar-suche/detail/seminar/nachhaltiger-holzbau-in-kommunen-19912.html
    Mit freundlichen Grüßen
    Josef Spritzendorfer

  6. Wer auf dem Bau seine Sinne benutzt, kann keine isoyanathaltigen Produkte befürwurten und einsetzen. Da helfen auch keine Haarspaltereien. Nur mal auf eine Baustelle gehen, wenn isocyanatbasierte Estrichgrundierung und/oder Parkettkleber verwendet werden und riechen und die Augen- und Atemreizung erleben. Den Bezug zu OSB-Platten bitte selbst herstellen.
    Schöne Grüße
    Gyan J. Schneider

    Baubiologische Beratungsstelle IBN – Mehr erfahren

  7. Es tut mir leid Herr Spritzendorfer
    Man kann nicht die Instrumente des Bauproduktegesetz, die ganz spezielle Nachweise zu genau definierten Themen einfach mischen, und meinen, dann Ergebnisse erwarten zu können.
    Aussagen zu Formaldehyd bezüglich „Gesundheit“ können durchaus anders ausfallen als auf „Nachhaltigkeit“. Und das ist wichtig auseinander zu halten, weil sonst wirklich Unsinn herauskommt.
    Seit 2013 ist nun das Neue BauPG in Kraft und damit auch die Leistungserklärung DoP für die Produkte. Dort werden die erklärten Leistungen in die sieben Grundanforderungen an Bauwerke eingeteilt.
    Und die Grundanforderung 3 (im Volltext): Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, z. B. während des gesamten Lebenszyklus des Bauwerks weder die Hygiene noch die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Bewohnern und Anwohnern gefährdet wird u. a.
    Ist nun mal ein anderes Thema als die Grundanforderung 7 (im Volltext): Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, z. B. eine Wiederverwendung oder Recycling von Baustoffen und Bauteilen nach Abriss möglich ist. Zu 7 gibt drei Typen von Umweltzeichen. Eine EPD gehört zu den z.Zt. schärfsten Umweltdeklarationen die nicht nur EU weit, sondern international Bedeutung hat. Aber sie beschreibt inhaltlich eben nur die Themen der Grundanforderung 7 und ist für Fragen der Gesundheit nicht heranzuziehen. -falsches Werkzeug-
    Wenn man den gesundheitlichen Aspekt eines Produktes betrachten möchte, dann kann und darf man nur die Werte aus der Grundanforderung 3 heranziehen. Diese Werte stammen dann aus der entsprechenden ETA bzw. ETB die wiederum durch ein entsprechendes Bewertungssystem abgesichert sind.
    Dort und nur dort findet man aussagekräftige Informationen zum Thema Gesundheit.
    Ich gebe zu, das Thema Normen/BauPG/Zulassungen und Deklarationen ist recht umfangreich. Deshalb muss es aber immer noch richtig ausgelegt werden.
    Und dafür stehe ich gern zur Verfügung
    Freundlich grüßt
    Jens Rößner

  8. Häufig werden OSB Platten verwendet, um statisch nicht relevante Bereiche schnell und kostengünstig zu beplanken. So wäre es stattdessen zum Beispiel sehr gut möglich, die Beplankung einer Installationsebene mit Lehmbauplatten zu machen. Auch Innenwände, die keine tragende oder aussteifende Wirkung haben, können mit Lehmbauplatten gebaut werden. Bei der Verwendung von Lehmbauplatten sind die Vorteile ganz klar, das Raumklima wird durch den Lehm positiv beeinflusst.
    Die neuen Lehmbauplatten sind zudem brandschutzgeprüft A1, also auch für Wohnungstrennwände möglich. Schalltechnisch sind die Lehmbauplatten wegen des hohen Rohdichte ebenfalls deutlich besser, als eine OSB Platte in Kombination mit Gipsfaserplatte. Das Flächengewicht einer 22 mm Lehmbauplatte ist mit 32 kg angegeben.
    Bei den vielen Vorteilen darf es eigentlich kein Thema sein, dass die Platten teurer sind, sie sind ja auch wertvoller.

    Baubiologische Beratungsstelle IBN – Mehr erfahren

    • Hab mir ein Haus von der “neuen Kampa” bauen lassen, da ich in der Bekanntschaft einen Fertighausbesitzer habe, der in einer OSB-Hütte sitzt und eine Polyneuropathie entwickelt hat, habe ich auf reine Gips-Wände bestanden und gekriegt. Ich habe auch nach Lehmbauplatten gefragt und die Antwort war “Ja kann sein, dass das gleichwertig oder besser ist, aber wir bauen über 100qm Wand in der Stunde und wenn uns eine Platte zerbröselt wirft es uns um zig Quadratmeter zurück bis wir das Bauteil neu gemacht haben, meistens bauen wir neue Bauteile und verschrotten den Rohling. Dann wissen wir genau welche Auflagen wir den Spediteuren machen müssen, damit unsere Häuser auch in einem Stück ankommen und mit wieviel “Hepp” der Kran anziehen darf, damit das Bauteil am Platz landet ohne zu zerbröseln und wir wissen auch wieviel Regen die Bauteile beim Aufbau vertragen, bevor es Probleme gibt. Wir kaufen alles bei Knauff (Gipsfaserplatten) und wir haben halt keine spezifischen Erfahrungen mit anderen Plattenbaustoffen oder Hanfdämmung oder was auch immer! Wir sehen uns aber als Premiumanbieter, kommen Sie in 10 Jahren wieder, dann können Sie Häuser aus allen denkbaren Materialien bestellen. Toll oder?

  9. Sehr geehrter Herr Rössner,
    zu Ihrer Aussage:
    „in einer EPS (?) haben die Deklarationen über die gesundheitliche Bewertung auch nichts zu suchen“ und Ihre Erläuterungen dazu.

    Ich habe im Bericht den Begriff bzw. die Abkürzung EPS (ich kenne dies nur als Abkürzung für expandiertes Polystyrol) überhaupt nicht verwendet und auch keinen Bezug zum Bauproduktegesetz (BauPG) genommen. Bekanntlich wird „Wohngesundheit“ mit den allgemeinen gesetzlichen Regeln alleine derzeit ohnedies nicht ausreichend gewährleistet.

    Ich beziehe mich vielmehr auf „Umweltproduktdeklarationen“ (environenmental product declarations)
    „EPDs“ wie sie in Deutschland vor allem von IBU erstellt werden am Beispiel:
    OSB Swiss Krono: https://epd-online.com/Epd/PdfDownload/6029?stat=true

    Diese EPDS bieten sehr wohl sehr „großartig“ unter
    2.12 Umwelt & Gesundheit während der Nutzung (Seite 3)
    die Möglichkeit, gesundheitliche Aussagen zu machen, die auch von manchen Herstellern genutzt werden…

    und die unter 7. Nachweise (Seite 7) auch Aussagen zum Emissionsverhalten und damit zur gesundheitlichen Bewertung eigentlich erwarten lassen:

    Hier liefern aber die Hersteller von OSB Platten keinerlei „wirklich nachvollziehbaren“ Werte – im konkreten Fall KRONO sogar bezüglich VOCs die originelle Aussage „Der VOC ¬Nachweis ist bei verkürzter Gültigkeit der EPD (1 Jahr) optional“ – obwohl diese EPD laut Deckblatt von 2015 bis 2020 „gültig ist“.

    Mit freundlichen Grüßen
    Josef Spritzendorfer

  10. Schadensfälle, welche bis zum Abriss der kompletten OSB-Beplankung führten, könnte ich auch noch einige beitragen.
    Eine echte Alternative in Preis, Festigkeit, Geruch und kontrollierten Schadstoffwerten ist die ESB Plus von Elka.

  11. auweia, hauptsache Abkürzungen. Da kennt einer aber die Zusammenhänge überhaupt nicht. in einer EPS haben die Deklarationen über die gesundheitliche Bewertung auch nichts zu suchen. Denn nach BauPG gehören die gesundheitlichen Bewertungen zur Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) und die EPD in 7 (nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.
    Ich stehe gern zur Verfügung.
    Jens Rößner

  12. Neben Messen und Wiegen sollte man sich vielleicht doch wieder mehr auf Sehen, Fühlen und Riechen konzentrieren, dann würde man sich so ein Material gar nicht kaufen. Das einzig verlockende ist der Preis.

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