ANTWORT
Gussasphaltestrich ist ein bitumengebundener Estrich. Einem Füllstoffgemisch aus Steinmehl, Sand und Splitt in der Größenordnung 1 : 2 : 2 wird als Bindemittel etwa 8 % Bitumen in heißem Zustand zugegeben, homogen gemischt und bei etwa 250 Grad Celsius flüssig eingebracht.
Gussasphaltestrich bringt einige Vorteile mit sich: Er ist wasserfrei (man bringt also keine Feuchtigkeit ins Gebäude), trittschalldämmend (geringe Schalllängsleitfähigkeit durch „gummistabartiges Verhalten“) und kann bereits nach wenigen Stunden begangen und belegt werden.
Das Bindemittel Bitumen wird zwar aus Erdöl gewonnen, darf aber nicht mit dem Bindemittel Teer verwechselt werden, dessen Emissionen als stark gesundheitsgefährdend gelten.
Im heißen Zustand, also z. B. während der Verarbeitung, muss dennoch mit gesundheitsgefährdenden Emissionen aus dem Bitumenanteil gerechnet werden. Schutzmaßnahmen nach technischem Regelwerk sollten deshalb penibel eingehalten werden.
Im kalten Zustand sind uns jedoch keine nennenswerten toxische Ausdünstungen bekannt. Eingebauter Gussasphalt ist somit nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht gesundheitsschädlich.
Aus ganzheitlicher Sicht (Ökobilanz, mögliche gesundheitliche Gefährdung v. a. der Handwerker) sollten Sie dennoch prüfen, ob ein alternativer Fußbodenaufbau z. B. mit Trockenestrich oder ein Holzboden möglich ist.
Hinweis: Bis ca. 1990 wurden in Gebäude z.T. teerhaltige Produkte mit z.T. hohen giftigen PAK-Gehalten (PAK = polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und/oder Asbest eingebaut. Solche Produkte müssen fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.
Diese Frage beantwortete Ihnen Josef Frey
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Bei uns im Kindergarten wurde heute im laufenden Betrieb Gussasphalt im hinteren Teil des Kindergartens heiß verlegt. Ist das so zulässig? Es stank so bestialisch, dass einige Kollegen davon Kopfschmerzen bekamen. Ich habe gelesen, dass es im kalten Zustand nicht gesundheitsgefährlich ist. Im heißen Zustand stand da, dass bestimmte Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Welche sind das??
Liebe Grüße Annett
Hallo Annett,
im Großen und Ganzen ist deine Antwort richtig. Im kalten Zustand sind gesundheitsschädliche Emissionen durch Gussasphalt i.d.R. sehr gering und vor allem dann, wenn sich darüber noch z.B. ein Estrich befindet (Sicherheit kann aber nur eine konkrete Messung der Emissionen bringen).
Das Thema Schutzmaßnahmen während des Einbaus ist komplex. Wichtig ist vor allem, dass währenddessen bestmöglich gelüftet wird und alle Maßnahmen ergriffen werden, um den Dämpfen nur so kurz wie möglich ausgesetzt zu sein. Weitere Hinweise findest du z.B. hier.
Hallo,
Wir wollen ein Haus mit Baujahr 1970 sanieren und haben in den meisten Räumen Gussasphaltestrich unter dem Parkett. Ich habe mal eine Probe analysieren lassen. Das Ergebnis: 2,25 PAK (EPA) mg/kg
Jetzt ist die Frage ob man das komplett entfernt oder drinnen lässt.
Wie kann man das bezogen auf die Gesundheitsschädlichkeit bewerten?
Danke im Voraus & Viele Grüße
Paul S.
Entsprechend unserem “Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM” und hier den “Baubiologischen Richtwerten für Schlafbereiche” gelten bei Staubanalysen für PAK folgende Richtwerte: <0,5 mg/kg = unauffällig / 0,5-2 mg/kg = schwach auffällig / 2-20 mg/kg = stark auffällig / > 20 mg/kg = extrem auffällig. Ob nun in Ihrem Fall eine komplette Sanierung angezeigt ist, lässt sich per Ferndiagnose nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer unserer Baubiologischen Beratungsstellen IBN mit Schwerpunkt Baubiologische Messtechnik in Ihrer Region in Verbindung zu setzen.
ist es aber mit Fussbodenheizung möglich?
Bei den beschriebenen Emissionen geht es um Emissionen während der Verarbeitung, also um ca. 250 Grad Celsius. Mit Fußbodenheizungen werden heute i.d.R. Temperaturen von maximal 60 °C erreicht, meist deutlich darunter. Auch in diesem vergleichsweise niedrigen Temperaturbereich sind uns keine nennenswerten toxischen Ausdünstungen bekannt.
Danke lieber Josef Frey, das ist gut erklärt.
Gyan J. Schneider
Baubiologe IBN