ANTWORT

Ältere Magnesitestriche und Holzbetonestriche (auch als Industrieestriche bezeichnet) können Asbest enthalten. Damit Sie Sicherheit haben, sollten Sie eine Estrichprobe fachgerecht überprüfen lassen. Falls Ihr Estrich Asbest enthält und bereits bauliche Eingriffe vorgenommen wurden, ist eine Faserfreisetzung in angrenzende Bereiche durch eine/n Sachkundige/n abzuklären. 

Asbest-Chronik

um 1900Asbestose wurde als Krankheit entdeckt
1936Asbestose wurde als Berufskrankheit anerkannt
1970Asbest wird als “eindeutig krebserregender Gefahrstoff” in die MAK-Liste
aufgenommen
1979Spritzasbest wurde in Deutschland verboten
1981180.000 Tonnen Asbest wurden allein in Deutschland immer noch eingeführt
1991Industrie verpflichtet sich, kein Asbest mehr in Hochbauprojekten
einzusetzen
31.10.1993deutsche Regierung verbietet Asbest bis auf wenige Ausnahmen endgültig

Asbestfasern in Estrich sind fest gebunden. Deshalb schreibt der Gesetzgeber in diesem Fall keine Sanierung vor, solange der Estrich nicht von Baumaßnahmen betroffen ist und/oder wesentliche Zerstörungen vorliegen. Sollten Sie also auf eine Asbestsanierung verzichten wollen, raten wir dennoch zu folgenden Vorsorgemaßnahmen: Risse mit geeigneter Spachtelmasse und Fugen z.B. hinter Fußleisten fachgerecht verschließen.

Bild: AdobeStock, Anke Thomass

Übrigens können auch andere alte Baustoffe, wie z.B. Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen Asbest enthalten. Bei Sanierungen ist Vorsicht also generell geboten!

Laut TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auch an fest gebundenen asbesthaltigen Produkten von hierfür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Entsprechend müssen bei allen Probeentnahmen, Bauarbeiten oder Beschädigungen auch Arbeitsschutz-Maßnahmen wie z.B. Atemschutz oder Staubsauger mit Schwebstaub-Feinfilter der H-Klasse berücksichtigt werden.

Wir raten Ihnen, sich mit einer/einem unserer Baubiologischen Messtechniker/innen IBN in Verbindung zu setzen!

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Asbest in Innenräumen
➔ Krank durch Asbest?

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Seminare und Qualifizierung: 
➔ Baubiologische Messtechnik IBN

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  1. Guten Tag. Bei uns wurde Asbest im Estrich festgestellt. Wir möchten die elektrische Fußbodenheizung austauschen und durch eine wasserbetriebene ersetzen. Dafür wird in den bestehenden Estrich gefräst, um die neuen Heizschlaufen zu verlegen.
    Ist dies zulässig mit dem bestehenden Asbestnachweis im Estrich.

    • Das einfräsen von Nuten für Heizschlaufen ist unseres Erachtens klar als Baumaßnahme zu werten. Deshalb dürfen Sie entsprechend den weiteren Ausführungen im Beitrag keine Nutzen in den bestehenden asbesthaltigen Estrich fräsen lassen. Stattdessen müssen Sie den Estrich unter Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) von einem hierfür qualifiziertem Fachbetrieb (Nachweis vorlegen lassen!) ausbauen und entsorgen lassen und dann einen neuen Estrich verlegen oder alternativ einen Fußbodenaufbau im Trockenverfahren verlegen lassen (Beispiel für Fußboden im Trockenverfahren siehe z.B. https://baubiologie.de/fussboeden).

    • Hallo zusammen,

      Wie haben Sie den Asbest im Estrich erkannt? Wir wollen unseren auch rausmachen. Er ist teilweise gebrochen, da er sehr dünn ist. Er ist aber nicht weich oder faserig.

      • Sehr geehrter Herr Janksky,

        wenn Asbestverdacht bei einem Baustoff besteht, sollte immer im Sinne der Vorsorge die Vorsicht walten, insbesondere bei Asbest. Das visuelle „Erkennen“ gelingt vielleicht Sachkundigen, die mit asbesthaltigen Baustoffen vertraut sind; aber auch hier bringt auch erst eine Laboruntersuchung per Raster-Elektronen-Mikroskop Gewissheit, und bis ein Ergebnis vorliegt ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. Eine Probenahme darf und sollte auch wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahren nur von einem/einer TRGS 519 geschulten Fachmann/-frau genommen werden. Hier unsere baubiol. Beratungsstellen und Messtechniker, einige haben diese Asbest-Zusatz-Qualifizierung. https://baubiologie-verzeichnis.de

        Ihr IBN-Team

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