Artenschutz bei der Gebäudesanierung

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Gebäudebewohnende Fledermaus- und Wildvogelarten haben sich als Kulturfolger den Lebensraum Stadt und Siedlung erschlossen. Das ist bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen.

Kulturfolger in Stadt und Siedlung

Seit der Mensch in Häusern lebt, leben Wildtiere mit ihm unter einem Dach. Ob Spatz, Schwalbe, Mauersegler, Turmfalke, Dohle oder Fledermäuse alle diese Arten haben sich als Kulturfolger an den Lebensraum Stadt angepasst. Hier finden sie ihre größte Verbreitung. Manche von ihnen haben sich so stark spezialisiert, dass Gebäude für sie die einzige Möglichkeit darstellen, einen Nistplatz oder ein Quartier zu finden – sie sind zu „Gebäudebrütern“ geworden und damit ein wesentlicher Teil unserer belebten Stadt- und Siedlungsnatur.

Doch das Zusammenleben mit dem Menschen bringt nicht nur Vorteile. Die Abhängigkeit vom Menschen und seinen Bauten bedroht das Überleben dieser Vogel- und Fledermausarten. Bei Sanierung, Umbau oder Abbruch verlieren sie ihr Quartier, ihre Brut und nicht selten ihr Leben. Moderne energetische Gebäude mit fugenlosen Putz-, Glas- oder Metallfassaden bieten ihnen keine Mitwohngelegenheiten mehr. Doch ohne Quartier ist keine Fortpflanzung möglich. Langfristig führen diese Veränderungen zum Rückgang der Kulturfolgerarten und zu gravierenden Bestandseinbrüchen.

Gesetzlicher Schutz und Baustellenmanagement

Gebäudebrüter und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Stehen Baumaßnahmen an einem von Gebäudebrütern besiedelten Gebäude an, muss eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden, wenn die Quartiere zerstört oder die Tiere – auch vorübergehend – an der Brut gehindert werden, z. B. durch Baugerüste. Im Rahmen der Ausnahmegenehmigung werden Auflagen gemacht, die den Erhalt oder Ersatz der Quartiere und das Überleben der Tiere sicherstellen. Um die rechtlichen Vorgaben einhalten zu können ist es nötig, den Artenschutz von Anfang an bei Baumaßnahmen an Bestandsbauten mit zu berücksichtigen.

Baumaßnahmen können Gebäudebrüter das Leben kosten, wenn während ihrer Anwesenheit saniert wird. Während die Alttiere meist noch flüchten können, haben die Jungen keine Chance. Sie verhungern oder werden von herabfallenden Materialien erschlagen. Deshalb sollten kürzere Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen unbedingt außerhalb der Anwesenheitszeit der Tiere ausgeführt werden.

Bei längeren Baumaßnahmen muss auch während der Brut- und Jungenaufzuchtzeit gearbeitet werden. Damit die Tiere nicht in Gefahr geraten, ist es nötig, die Quartiere vor Rückkehr der jeweiligen Art(en) einflugsicher abzusperren. Das kann durch temporären Verschluss der Einschlupföffnungen geschehen; manchmal reicht es aber schon aus, rechtzeitig das Gerüst aufzustellen und mit einer Plane abzuhängen. Wichtig ist: Solche Aussperrungen, auch wenn sie letztendlich dem Wohl der Tiere dienen, müssen vorab von der Naturschutzbehörde genehmigt werden!

1 und 2 Nistkästen für Mauersegler – offen und integriert in einem Traufkasten
3 Niststeine für Fledermäuse – dezent in die Fassade integriert und hinterdämmt

Quartiere erhalten oder ersetzen

Nahezu alle Gebäudebrüter sind sehr ortstreu, das heißt, sie nutzen ihre Quartiere ein Leben lang. Deshalb ist ein Erhalt der ursprünglichen Quartiere die beste Lösung. Es ist darauf zu achten, dass die Einschlupföffnungen in die Quartiere nicht verschlossen werden, z. B. durch Lüftungsgitter; ein temporärer Verschluss zur Aussperrung während der Bauzeit muss mit Fertigstellung der Baumaßnahme wieder entfernt werden.

Bei den meisten Baumaßnahmen können aber die Quartiere nicht in der alten Form erhalten werden, zum Bei- spiel bei energetischen Sanierungen oder dem Ausbau eines Dachspeichers zu Wohnraum. Dann müssen Ersatzquartiere geschaffen werden. Die einfachste Form von Ersatzquartieren sind Nisthilfen. Sie können aus Holz gebaut oder als Holzfaserbetonkästen im Fachhandel gekauft werden. Die Nistkästen werden so nah wie möglich an die ehemaligen Einschlupföffnungen gehängt. Der Beste Platz für Nisthilfen für Sperlinge, Mauersegler und Schwalben ist direkt unter dem Dachüberstand. Lagen die Brutplätze unter einem Flachdach, können Nistkästen auch ohne Dachüberstand an die Attika gehängt werden. Sie benötigen dann ein individuell zu fertigen- des Sonnenschutzdach, das, wenn es in einem Winkel von 45 Grad ausgeführt ist, gleichzeitig als Tauben- und Feindabwehr dient.

Will man die Gebäudeoptik nicht verändern, können Traufkasten oder Ortgang mit Einflugöffnungen für Haussperlinge und Mauersegler versehen werden. Die kleinen Einfluglöcher fallen kaum auf, und die Tiere können in einem neu geschaffenen, abgegrenzten Bereich brüten, ohne in sensible Dämmbereiche zu gelangen. Auch an denkmalgeschützten Gebäuden kann so Brutraum erhalten werden.

Viele Modelle aus Holzbeton können als „Niststeine“ auch bündig in Fassaden eingebaut werden, wenn diese gedämmt wird. Um Wärmebrücken zu vermeiden, müssen die Niststeine hinterdämmt werden. Quartiersteine gibt es auch für Fledermäuse. Auch sie werden in den Fassadenbereich eingebaut, bevorzugt im oberen Fassaden- oder Attikabereich und bedürfen keiner weiteren Wartung. Schwalbennester können bei Fassadendämmung nicht erhalten werden. Für Schwalben gibt es ebenfalls Nisthilfen aus Holzbeton, die nach der Sanierung an der Fassade oder den Dachsparren angebracht werden. Um Kotabsonderungen aus den Nestern abzufangen, sollte mit der Sanierung ein Kotbrett etwa 50 cm unter den zukünftigen Nisthilfen angebracht werden.

Natur vor der Haustüre

Die Rücksichtnahme auf geschützte Arten bei Sanierungen sowie der Ersatz zerstörter Quartiere ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch für die meisten Bauherren und Architekten ist Artenschutz noch Neuland. Deshalb ist es sinnvoll, bereits in der Planungsphase Experten für Fledermäuse und Gebäudebrüter in Planung und Ausführung einbinden. So kann sichergestellt werden, dass die Sanierung nicht nur gesetzeskonform hinsichtlich des Artenschutzes erfolgt, sondern auch ein Wiederannahmeerfolg erzielt wird.

Der Erhalt von Gebäudebrütern als charakteristischer Bestandteil unserer Stadtnatur ermöglicht Naturerleben vor der Haustüre und dient damit unserem eigenen Wohlbefinden. Letztlich erhalten wir damit unsere Städte und Siedlungen lebenswert.

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1 Kommentar

  1. James Fraser

    Ich wusste nicht, dass die Rücksichtnahme auf geschützte Arten bei der Sanierung eines Gebäudes gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich denke es ist auf jeden Fall wichtig, dass der Bauherr mit diesen Gesetzen vertraut ist. Als unsere Nachbarn ihr Haus saniert haben, kam es zu Verzögerungen,da die Gesetze nicht mit in die Planung einbezogen wurden.

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Quellenangaben und/oder Fußnoten:

Fotos: Sylvia Weber/LBV München

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